Aktuelles > Updates 2003
Update vom 17.12.2003
Elektronische Steuererklärungen: Im Hinblick auf die elektronische Einreichung der Steuererklärungen 2003 haben wir einen Musterkontenplan für Einnahmen-Ausgaben-Rechner einschließlich der Zuordnung zu den nunmehr geforderten Kennzahlen entworfen. Sollten Sie Interesse an diesem Musterkontenplan haben, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Update vom 11.11.2003
Gesellschafter-Geschäftsführer: Falls ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % Beteiligung oder Sperrminorität die Ausstellung einer UID-Nummer wünscht (USt-freier Einkauf innerhalb der EU), kann er auf Unternehmereigenschaft optieren. In diesem Fall sind seine Einkünfte 20 % USt-pflichtig, und er kann die Vorsteuerpauschalierung geltend machen.
Neuregelung der Besteuerung von ausländischen Kapitaleinkünften: Eine Totalreform der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das BudgetbegleitG 2003 soll die Diskriminierung in der Besteuerung von ausländischen gegenüber inländischen Kapitaleinkünften weitestgehend beseitigen. Der Neuregelung ab 1. April 2003 unterliegen ausländische Dividenden, Zinsen aus ausländischen Bankguthaben, Zinsen aus Forderungswertpapieren, die sich auf einem ausländischen Depot befinden, sowie Erträge aus ausländischen Investmentfonds. Für diese Einkünfte gibt es die Endbesteuerung bzw. eine Endbesteuerungswirkung im Veranlagungswege. Die ausländischen Kapitalerträge unterliegen einem Sondersteuersatz von 25 %. Mit der Anwendung des Sondersteuersatzes von 25 % im Wege der Einkommensteuerveranlagung treten die gleichen Wirkungen der Endbesteuerung in einkommen- und erbschaftsteuerlicher Hinsicht ein, wie beim KESt-Abzug bei inländischen Kapitaleinkünften.
Wer bereits ab 1. April 2003 (Zufluss der ausländischen Kapitaleinkünfte nach dem 31. März 2003) in den Genuss der Endbesteuerung kommen möchte, muss die ausländischen Kapitaleinkünfte in seiner Einkommensteuererklärung 2003 offen legen. Die Besteuerung erfolgt dann mit dem 25 %-igen Sondersteuersatz unter Anrechnung von ausländischen Quellensteuern.
Update vom 29.10.2003
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärungen 2003: Vorsorglich wollen wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass die Steuererklärungen 2003 bei der Finanzbehörde elektronisch einzubringen sind. Da die Finanzbehörde dazu detaillierteste Zusatzinformationen anfordert - das heißt wesentlich mehr als bisher - muss einerseits mit den Vorbereitungen zeitgerecht begonnen und andererseits damit gerechnet werden, dass die dazu notwendige Arbeit innerbetrieblich über EDV-Anpassungen und durch den Wirtschaftstreuhänder erhöhte Kosten verursachen wird. Eine Hilfe kann dabei sein, dass darauf geachtet wird, dass die Kontierungen nach den Konten des Einheitskontenrahmens vorgenommen werden.
Einarbeiten von Feiertagen: Für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel gibt es die Möglichkeit des Einarbeitens der zwischen den Feiertagen liegenden Werktage. Die Voraussetzungen dafür sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Die ausfallende Arbeitszeit darf auf höchstens 7 Wochen unmittelbar davor liegende Werktage verteilt werden. Dabei darf die tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Der Zeitraum von 7 Wochen kann bei Bestehen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung oder einer Ermächtigung im Kollektivvertrag auf bis zu 13 Wochen ausgedehnt werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf in diesem Fall 9 Stunden nicht überschreiten.
Das Einarbeiten bedeutet eine Umverteilung der Normalarbeitszeit und kann daher nicht als Überstunde geltend gemacht werden. Bei Betrieben mit Gleitzeit gelten individuelle Vereinbarungen.
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung: Nochmals zur Erinnerung: Die vielkritisierte (13.) Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wurde ab 2003 ersatzlos abgeschafft. Sie ist daher am 15.12.2003 (bzw bei Quartalszahlern am 15.11.2003) nicht mehr zu entrichten!!
Staatliche Prämien für Bausparen und Altersvorsorge: Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus werden ab 2004 die staatliche Bausparprämie von derzeit 4 % auf 3,5 % (somit von EUR 40 auf EUR 35 bei einer Höchsteinzahlung von EUR 1.000) und die staatliche Prämie zur geförderten privaten Altersvorsorge von 9,5 % auf 9 % (somit von EUR 176 auf EUR 167 bei einer Höchsteinzahlung von EUR 1.851) sinken.
Update vom 13.10.2003
Einfuhrumsatzsteuer: Ab 1.10.2003 gilt eine Änderung bei der Einfuhrumsatzsteuer. Diese kann vom Unternehmer nunmehr selbst im Rahmen der UVA abgewickelt werden und muss nicht mehr zur Geltendmachung extra entrichtet werden. Allerdings ist in der entsprechenden UVA die Einfuhrumsatzsteuer in den Vorsteuern aufzunehmen und auf der anderen Seite darf sie nicht in die Zahllast der UVA integriert, sondern muss in einer eigenen Post als Einfuhrumsatzsteuer gekennzeichnet auf dem Formular angeführt werden.
Rechnungsausstellung neu: Es wurde durch das Finanzministerium nunmehr klargestellt, dass Rechnungen über mehr als EUR 150,-- (inkl. USt) die ab Beginn 2003 vermehrten Inhalte (wie UID-Nummer, etc.) nur dann enthalten müssen, wenn sie an Unternehmer gelegt werden. Rechnungen an Private müssen die Merkmale grundsätzlich nicht enthalten. Bei der fortlaufenden Nummerierung der Rechnungen kann diese nur dann bei Privaten entfallen, wenn die Rechnungen in einem eigenen Verrechnungskreis getrennt von den anderen erfasst werden.
Rentenbesteuerung: Bei der Besteuerung von Renten treten grundsätzlich anstelle der Kapitalisierung nach Bewertungsgesetz die versicherungsmathematischen Grundsätze ein, sodass die Rente zu einem späteren Zeitpunkt steuerpflichtig wird. Es kann allerdings günstiger sein, bei laufenden Renten noch die alten Regelungen anzuwenden. Hier gibt es eine Option, die bei Einvernehmen zwischen Rentenzahler und Rentenempfänger bis 31.12.2006 ausgeübt werden kann.
Update vom 1.9.2003
Diensterfindungsvergütung: Eine neue, für das Jahr 2003 geltende Bestimmung des Einkommensteuergesetzes hat bislang wenig Beachtung gefunden. Es ist ab 2003 möglich, an Dienstnehmer für Diensterfindungen Prämien im Ausmaß eines um 15 % erhöhten Jahressechstels zusätzlich zum normalen Jahressechstel dem begünstigten Steuersatz von 6 % zu unterwerfen. Die Tatsache der Diensterfindung ist allerdings entsprechend zu dokumentieren.
Euroüberweisungen: Gemäß einer EU-Verordnung sind ab 1.7.2003 Euro-Überweisungen in den EU-Raum im Hinblick auf die Gebührenvorschreibungen der Bank den Inlandsüberweisungen gleichgestellt. Die Überweisung darf allerdings nicht höher als derzeit EUR 12.500,-- sein.
Fahrtkosten Wohnung zu Arbeitgeber: Fahrtkosten, die einem Dienstnehmer entstehen, wenn er von zu Hause, wo er seinen ausschließlichen Arbeitsplatz hat (Telework), zum Ort des Arbeitsgebers fährt, sind über km-Geld-Verrechnung absetzbar.
Kopierverbot (bei digitalen Kopien): Gemäß Änderung des Urheberrechtes per 1.7.2003 sind schärfere und einschränkende Bestimmungen für Kopien aus dem Internet in Geltung. Es dürfen keine digitalen Kopien mehr angefertigt werden (heruntergeladen werden), wenn nicht der Rechteinhaber dieses Recht eigens einräumt.
Steuertechnische Unterstützung für Unternehmer: Die Wirtschaftskammer Wien hat im Internet unter wko.at/wien "Steuern" einen Service eingerichtet, unter dem sie ihren Mitgliedern bei steuerrechtlichen Fragen zur Verfügung steht.
EDV-Datenerfassung für Ärzte durch Krankenkassen: Übernimmt die Sozialversicherung für ihren Vertragspartner - also den Arzt - die Honorarabrechnung gegen Honorarabschlag, so liegt ein Leistungsaustausch zwischen der Versicherung und dem Arzt vor. Diese Leistung ist nicht umsatzsteuerfrei, vielmehr unterliegt sie dem Normalsteuersatz von 20 %.
Auslaufen von Individualpauschalierungen: Da die Finanzbehörde für eine Fortsetzung der Pauschalierung von Betriebsausgaben bzw. nach Durchschnittssätzen für bestimmte Berufsgruppen keine Veranlassung für Fortsetzung ab 2003 getroffen hat, gibt es nur die generellen Pauschalierungen von Betriebsausgaben, die entweder 6 % bzw. 12 % gem. § 17 Abs. 1 EStG betragen.
Kosten eines Verkehrsunfalls: Wenn auf einer betrieblichen Fahrt ein Unfall infolge übermäßigen Alkoholgenusses verursacht wird, dann sind Kosten aus einem solchen Unfall nicht als Betriebsausgaben absetzbar.
Geschäftsführerhaftung: Hat jemand eine Geschäftsführung in einer Ges.m.b.H. nur "pro forma" aus Gefälligkeitsgründen übernommen, ohne dass er tatsächlich in der Lage war oder sein könnte, abgabenrechtliche Pflichten eines Geschäftsführers zu erfüllen, so haftet er trotzdem für die Nichtentrichtung jener Abgaben, die während der Zeit seiner Geschäftsführung angefallen wären.
Update vom 2.7.2003
Breitband-Internet: Jeder Österreicher, der nach dem 30.4.2003 erstmalig einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten lässt, kann die Herstellungskosten mit einem Betrag von bis zu EUR 50,-- und die monatlichen Kosten bis zu EUR 40,-- als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine Downloadbandbreite von 250 kbit/Sek erreicht wird und ein ständiger Internetzugang vorliegt. Die Ausgaben sind nicht in den Sonderausgabenrahmen miteinzubeziehen und auch dann abzugsfähig, wenn sie für den (Ehe-)Partner und Kinder geleistet werden. Diese Aktion ist allerdings bis Ende 2004 befristet.
Update vom 14.5.2003
Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung: Durch Verordnung des Finanzministeriums besteht die Verpflichtung, ab dem Voranmeldungszeitraum April 2003 die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch über Finanzonline einzureichen. Demgemäß muss erstmalig die elektronische Abgabe bei monatlicher Voranmeldung bis 15. Juni 2003, bei vierteljährlicher Voranmeldung bis 14. August 2003 erfolgen. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn ein Unternehmer über keinen Internetanschluss verfügt. In diesen Ausnahmefällen kann die UVA nach wie vor formularmäßig eingereicht werden.
Ausländische Mehrwertsteuerrückvergütung: Ziemlich einheitlich ist im Rahmen der EU vorgesehen, dass für Unternehmer, die im Ausland Umsatzsteuer im Rahmen ihres Unternehmens entrichtet haben, eine Rückforderung dieser Umsatzsteuer (ausländische Vorsteuern) bis zum 30. Juni 2003 möglich ist. Spätere Einreichungen werden nicht mehr berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Anträge nur mit Originalbelegen unter Beachtung der für das jeweilige Land geltenden Formalvorschriften eingereicht werden. Als heikel gelten dabei: Deutschland, Portugal, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Holland, Skandinavien und die Schweiz.
Update vom 8.4.2003
Pauschaliertes Tagegeld bei Reisen von Selbständigen: Es wird nicht so scharf gegessen wie gekocht. Das Bundesministerium für Finanzen hat im Erlassweg festgesetzt, dass die alte Regelung im Zusammenhang mit pauschalen Tages- und Nächtigungsgeldern weiterhin gilt.
Update vom 21.03.2003
Pauschaliertes Tagegeld bei Reisen von Selbständigen: In einem jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (30.1.2003, Zahl 99/15/0085) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass es bei Dienstreisen von Unternehmern und Selbständigen keine pauschale Abgeltung für Unterkunft und Verpflegung geben kann. Es können daher nur mehr nachgewiesene Mehraufwendungen zu Betriebsausgaben führen.
DB-DZ-Pflicht für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Erstmals hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis vom 29.1.2003 (Zahl 2002/13/0186) judiziert, dass unter ganz bestimmten Voraussetzungen keine Pflicht für Dienstgeberbeitragzuschlag angenommen werden kann. Diese Voraussetzungen sind allerdings so streng, dass sie nahezu nur auf den Einzelfall bezogen werden können, und zwar dann, wenn die Entlohnung ausschließlich nach erfolgsorientierten Gesichtspunkten nicht nur vereinbart sondern auch tatsächlich abgewickelt wird.
Neue Doppelbesteuerungsabkommen: Im Februar 2003 traten für Österreich drei neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft, und zwar mit Russland und Estland im Bereich der Einkommensteuer und mit den Niederlanden auf dem Erbschaftsteuersektor. Weiters wurde mit den Niederlanden eine Abänderung des DBA's im Bereich der Einkommensteuer vorgenommen.
Steuerliche Begünstigungen in Form von Prämien: Für die diversen zur steuerlichen Begünstigung eingeführten Prämien gilt nunmehr, dass diese nicht mehr ausschließlich in den Steuererklärungen des betreffenden Jahres, sondern bereits vorzeitig unter Abgabe eines dazu vorgesehenen Formulars zur Gutschrift beantragt werden können.
Update vom 24.02.2003
Abfertigungsrückstellung für Vorstände von Aktiengesellschaften: Bislang hat die Finanzverwaltung eine Abfertigungsrückstellung für Vorstände von Aktiengesellschaften steuerlich nicht anerkannt. Gemäß einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (11.12.2002, B1609/01) ist diese Rechtsansicht nicht aufrecht zu erhalten, sodass nunmehr die Bildung von Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen möglich wird.
Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2003: Von der generellen Verpflichtung für alle Unternehmer, Umsatzsteuervoranmeldungen ab 1.1.2003 abzugeben, sind einige ausgenommen. Und zwar sind alle jene Unternehmer, die ausschließlich steuerbefreite Umsätze (gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 7 - 28) tätigen von der Verpflichtung zur Abgabe einer UVA befreit, wenn sie für den anstehenden Voranmeldungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch eine Rückzahlung begehren. Diese Bestimmung ist somit insbesonders für Ärzte relevant.
Operating Leasing von PKWs: Auch wenn von Vermietern, insbesonders besonders repräsentativer PKWs, argumentiert wird, dass bei einfachen Mietverträgen (mehr als 21 Tage) eine Angemessenheitsprüfung (Anschaffungskostengrenze EUR 34.000,--) nicht für eine Abzugsfähigkeit maßgeblich sind, wird diese Meinung von der Finanzbehörde nicht geteilt. Aus steuerlicher Sicht sind die entsprechenden Mietentgelte auch hier in Abhängigkeit von der Angemessenheitsgrenze zu kürzen.
Umsatzsteuerliche Vorschriften zur Rechnungserstellung: Im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften zur Rechnungserstellung (vergleiche Detailinformationen bzw. Musterrechnung) gibt es aus der Finanzverwaltung neue Rechtsansichten.
Dauerverträge:
Auch bei Dauerverträgen (Miete, Pacht, Wartung, etc.) muss zumindest einmal im Zusammenhang mit einer Zahlung, für die Vorsteuer begehrt wird, eine Rechnung, die alle gesetzlichen Inhalte enthält, vorhanden sein und der Hinweis, dass laufend bezahlt wird.Da formell noch nicht möglich, ist die inhaltliche Richtigkeit der UID-Nummer bis auf weiteres nicht zu überprüfen.
Erleichterungen: Im Jahre 2003 ist von der Finanzbehörde nicht zu beanstanden, wenn Rechnungen bis zu einem Entgelt von EUR 300,-- noch nicht die zusätzlichen Rechnungsmerkmale gemäß Gesetz aufweisen.
Verbesserung der Neugründungsförderung: Ende vergangenen Jahres wurde noch eine Verordnung zum Neugründungsförderungsgesetz (NeuföG), die Besserungen und Erleichterungen bringt, in Kraft gesetzt. Demnach ist sowohl die Übertragung von Betrieben als auch von Teilbetrieben zwischen Betriebsinhabern begünstigt. Betriebsinhaber sind Einzelunternehmer, persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften, nicht persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften, wenn sie entweder zu mehr als 50 % beteiligt sind oder zu mehr als 25 % und Geschäftsführer sind. Dies gilt auch für Kapitalgesellschaften. Eine begünstigte Betriebsübertragung kann nicht beansprucht werden, wenn innerhalb der vorhergehenden 15 Jahre der Betriebserwerber sich im Rahmen eines Betriebes vergleichbarer Art bestätigt hat.
Update vom 10.02.2003
Betriebliches Umweltmanagement gewinnt immer mehr an Bedeutung. Standen bisher die kosten- und verwaltungstechnischen Aspekte im Vordergrund, so gewinnen Umweltaspekte zunehmend Relevanz in Fragen des Marketing und der Finanzierung.
Sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union wird die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Jahresabschluss und der Abschlussprüfung diskutiert.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vergibt jährlich den Umweltpreis AERA als Auszeichnung des besten Umweltberichtes eines österreichischen Unternehmens.
Sollte von ihrer Seite Interesse an Umweltberichterstattung bestehen, können Sie in unseren Kanzleiräumlichkeiten Einblick in die Umweltberichte der Preisträger des Jahres 2001 nehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Ringl.
Update vom 22.01.2003
Dienstgeberzuschlag/Kammerumlage II: Wie jedes Jahr haben sich auch die Prozentsätze der Kammerumlage II ab 1.1.2003 wieder verändert. Sie betragen nunmehr insgesamt:
Erstmalig sind diese neuen Prozentsätze zum 15. Februar 2003 zu entrichten.
Regelsätze für Unterhaltsleistungen: Ab 2003 sind neue Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen gültig. Sie betragen für die Altersgruppe
Update vom 13.01.2003
Krankenversicherung für Selbständige: Ab 1.1.2003 sind im Rahmen der gewerblichen Versicherung neue Wahlmöglichkeiten eingeführt worden. Die Starrheit des bisherigen Systems von sachleistungsberechtigt bzw. geldleistungsberechtigt wurde insoweit verändert, als nunmehr Wahlmöglichkeiten bestehen. Auch wurde eine Zwischenmöglichkeit geschaffen, und zwar die "halbe Geldleistungsberechtigung", die im Rahmen der Spitalsversorgung Geldleistungsberechtigung bei der Spitalsonderklasse bedeutet, während alle anderen Leistungen als Sachleistungen (mit Patientenschein) möglich sind. Die jeweilige Veränderung in die neue Wahlberechtigung bringt monatliche Zusatzkosten, kann aber im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen (Spital) zu Ermäßigungen führen.
Umsatzsteuervoranmeldungen neu: Wichtig ist, dass Unternehmer, die kein Umsatzsteuervoranmeldungsformular abgeben, ein solches in ihrem Betrieb anzufertigen und in die aufzubewahrenden Unterlagen zu übernehmen haben.
Einige Angaben sind zukünftig in das Umsatzsteuervoranmeldungsformular neu aufzunehmen, wie zum Beispiel die nicht steuerbaren Auslandsumsätze, eine genaue Aufteilung in echt steuerbefreite Umsätze sowie in unecht steuerbefreite Umsätze und in all jene Umsatztangenten, die sich aus der Veränderung der Steuerschuld (Übergang auf Leistungsempfänger) in der Bauwirtschaft ergeben.
Update vom 07.01.2003
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland: Im Sommer 2002 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hinsichtlich Einkommensteuer und Vermögenssteuer ratifiziert. Dadurch ist es möglich, dass die Bestimmungen mit 1.1.2003 Geltung erlangen. Es bringt gegenüber dem alten Abkommen Änderungen, wie z. B. ist die Betriebsstättendefinition nunmehr enger als vorher, das Besteuerungsrecht für Einkünfte von Geschäftsführern des anderen Staates ist nunmehr mit der Ansässigkeit der Gesellschaft verbunden, deutsche Vortragende unterliegen wegen fehlender fester Einrichtung in Österreich nicht mehr der beschränkten Steuerpflicht, weiters Änderung des Besteuerungsrechtes an Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Immobilien und Kapitalgesellschaften.
Dienstzettel: Gemäß AVRAG und den Regelungen der Abfertigung Neu sind ab 1.1.2003 auch Angaben über die Mitarbeitervorsorgekasse in die jedem Arbeitnehmer auszustellenden Dienstzettel mit aufzunehmen. Ein Dienstzettel muss enthalten: Name und Anschrift des Arbeitsgebers und des Arbeitsnehmers, Beginn und Dauer (beschränkt oder unbeschränkt) des Dienstverhältnisses, Kündigungsregelungen (Frist und Termin), Arbeitsort, Einstufung, Verwendung, Bezug und Fälligkeit, Urlaubsausmaß, Normalarbeitszeit, geltende Kollektivverträge bzw. Betriebsvereinbarungen etc. und Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekassa des Arbeitnehmers.
Finanz-Rechtsmittelverfahren: Das Rechtsmittelverfahren bei der Finanzbehörde wird ab 1.1.2003 einer neuen Organisation - dem Finanzsenat - unterworfen. Im Rahmen der Übergangsregelungen ist vorgesehen, dass für alle am 31.12.2002 offenen Berufungsverfahren auf Antrag bis 31.1.2003 entweder eine mündliche Verhandlung oder die Senatszuständigkeit gewählt werden kann.
Werbungskosten bei Gemeindemandataren: In den Steuererklärungen für 2002 von Gemeindemandataren können bei den daraus bezogenen Einkünften 15 % pauschale Werbungskosten geltend gemacht werden (höhere nur gegen Nachweis).
Sozialversicherungswerte 2003: Die entsprechende Höchstbemessungsgrundlage beträgt: ASVG monatlich EUR 3.360,-- (14 x), GSVG monatlich EUR 3.920,-- (12 x), während die Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR 309,38 beträgt.
Lohnzettel: Ab 1.1.2003 sind neue Lohnzettel, die auch die Daten der Beitragsgrundlagennachweise der Gebietskrankenkassen umfassen, gültig. Lohnzettel müssen nunmehr auch nach Beendigung eines jeden Dienstverhältnisses bis zum 5. des Folgemonats entweder an das Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger übersandt werden.
Entgeltfortzahlungszuschüsse: Auch im Falle von Freizeitunfällen von Dienstnehmern sind Unternehmen verpflichtet, das Entgelt weiter fortzuzahlen (bis zu 6 Wochen). Für Betriebe mit nicht mehr als im Durchschnitt 51 Dienstnehmern besteht nunmehr ab September 2002 die Möglichkeit über Antrag von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt einen Zuschuss von 50 % der vom Unternehmer fortbezahlten Entgelte zu erhalten.