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Update vom 22.12.2005
Neue Umsatzsteuervoranmeldungs-Formulare ab Jänner 2006: Das Bundesministerium für Finanzen hat ein neues Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung auf seiner website veröffentlicht. Das ab dem Voranmeldungszeitraum Jänner 2006 zu verwendende Formular berücksichtigt bereits die neuen reverse-charge-Leistungen gemäß § 19 UStG betreffend Sicherungseigentum, Vorbehaltseigentum und Grundstücke im Zwangsversteigerungsverfahren.
Faxrechnungen: In einer aktuellen Information teilt das Bundesministerium für Finanzen mit, dass infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten die in RZ 1564 UStR 2000 in der Fassung des Erlasses vom 13.7.2005, AÖF 191/2005, eingeräumte Möglichkeit, Rechnungen noch bis zum Ende des Jahres 2005 mittels Telefax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert wird. Nach dem 31.12.2006 per Telefax übermittelte Rechnungen sollen nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Anzumerken ist, dass via email versandte Rechnungen auch weiterhin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn keine digitale Signatur verwendet wird.
Update vom 30.11.2005
Erhöhung Pendlerpauschale: Ab 1. Januar 2006 wird das Pendlerpauschale bei einer einfachen Fahrtstrecke generell um 10% erhöht. Somit gilt:
Kleines Pendlerpauschale (öffentliches Verkehrsmittel zumutbar): ab 20 km jährlich EUR 495,--; ab 40 km jährlich EUR 981,--; ab 60 km jährlich EUR 1.467,--
Großes Pendlerpauschale (öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar): ab 2 km jährlich EUR 270,--; ab 20 km jährlich EUR 1.071,--; ab 40 km jährlich EUR 1.863,--; ab 60 km jährlich EUR 2.664,--
Erhöhung KM-Geld: Ab 28. Oktober 2005 wurde das KM-Geld für PKW bzw. Kombi um 2 Cent erhöht und beträgt nun EUR 0,376.
Update vom 15.9.2005
Spenden für die Hochwasserkatastrophe: Sowohl Geld- als auch Sachspenden sind beim Empfänger einkommensteuerfrei, wenn sie dafür verwendet werden, unmittelbare Katastrophenschäden zu beseitigen. Ausgaben, die aus empfangenen Spenden finanziert wurden, sind nicht als Betreibsausgabe abzugsfähig.
Der Spender kann freiwillige Geld- oder Sachzuwendungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie der Werbung dienen, z.B. bei Spendenhinweisen in Schaufenstern, in den für Kunden zugänglichen Geschäftsräumlichkeiten oder auf der Homepage des Unternehmens.
Update vom 5.7.2005
Vergütungsmöglichkeiten für KMUs bei Krankenständen: Seit 1.1.2005 können Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern auch bei durch Krankheit verursachten Krankenständen die Erstattung eines Teils des fortgezahlten Entgelts bei der AUVA beantragen. Für unfallbedingte Krankenstände gibt es diese Möglichkeit bereits seit dem Jahr 2002. Vergütet werden bis zu 6 Wochen je Arbeitsjahr in Höhe der Hälfte des fortgezahlten Entgelts. Wenn der Krankenstand durch Krankheit verursacht wurde, erfolgt die Vergütung ab dem elften Tag eines Krankenstandes; bei durch Unfall verursachten Krankenständen steht bereits ab dem ersten Tag die Vergütung zu.
Update vom 30.5.2005
Vorsteuer-Rückerstattung in Deutschland: Ab sofort ist für die Bearbeitung aller Vorsteuerrückerstattungsanträge in Deutschland die Außenstelle Schwedt des Bundesamtes für Finanzen (Passower Chaussee 3 b, D-16303 Schwedt/Oder) zuständig. Nähere Informationen sowie den Antragsvordruck USt 1 T finden Sie auf der Homepage des deutschen Finanzministeriums. Die Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2004 muss bis 30.6.2005 beantragt werden.
Update vom 11.1.2005
ACHTUNG! ACHTUNG!
Höchstbeitragsgrundlage: Anders als zum Zeitpunkt der Aussendung unserer letzten Klienteninfo vom Dezember 2004, wurde die Höchstbeitragsgrenze nicht um EUR 90,-- sondern um 2 x EUR 90,-- auf somit EUR 3.630,-- pro Monat (von EUR 3.450,-- im Jahr 2004!) angehoben. Wir ersuchen um entsprechende Berücksichtigung bei der Lohnverrechnung.
Abzugsfähigkeit von Spenden: Im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Asien sind Geld- oder Sachspenden von Unternehmen steuerlich abzugsfähig, wenn sie der Werbung dienen. Das ist unter anderem gegeben bei
Abzugsfähig sind daher werbewirksame Spenden an Hilfsorganisationen sowie Direktspenden an Betroffene.