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Updates 2006

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Update vom 28.11.2006


Änderung Umsatzsteuersatz BRD: Mit 1.1.2007 wird in Deutschland der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 % auf 19 % erhöht.


Update vom 24.11.2006

Abfertigungs- und Pensionsrückstellung per 31.12.2005: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2006 den § 14 Abs 5 EStG und den § 14 Abs 7 Z. 7 EStG als verfassungswidrig erkannt und demzufolge aufgehoben. Das Erkenntnis wurde am 8. November 2006 im BGBl. 155/2006 kundgemacht. Das bedeutet, dass ab 9. November 2006 sowohl für Abfertigungs- als auch für Pensionsrückstellungen die Bestimmungen über die Wertpapierdeckungen nicht mehr anwendbar sind. Ab diesem Zeitpunkt kann über Wertpapiere, die bisher der Wertpaperdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen gedient haben, frei verfügt werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2006 ist daher keine Wertpapierdeckung erforderlich.

Wie wir aus dem Bundesministerium für Finanzen erfahren haben, ist jedoch jedenfalls damit zu rechnen, dass die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen durch neue ersetzt werden. Wann dies geschehen wird, ist aufgrund der derzeitigen politischen Situation noch nicht absehbar. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2007 bereits eine neue Regelung bestehen und eine Wertpapierdeckung wiederum erforderlich sein wird. Sollten Sie beabsichtigen, die bislang in Ihrem Bestand befindlichen Wertpapiere zu veräußern, so ersuchen wir Sie, diesen Umstand jedenfalls zu bedenken.


Update vom 8.11.2006

Stundungszinsen/Aussetzungszinsen: Durch eine Veränderung des sogenannten Basiszinssatzes wird auch der Zinssatz für Stundungen und Aussetzungen ab 11.10.2006 angepasst. So werden für Stundungszinsen 7,17 %, für Aussetzungszinsen 4,67 % und für Anspruchszinsen 4,67 % berechnet.


Update vom 6.9.2006

Betriebsausflug: Am 22. September 2006 unternimmt unsere Kanzlei einen Betriebsausflug. An diesem Tag wird daher unser Telefon nicht besetzt sein.


Update vom 7.6.2006

Rechnungsausstellung ab 1.7.2006: Ab 1. Juli 2006 ist bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 10.000,-- übersteigt, die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. (siehe auch: " Mustervorlagen")


Update vom 22.5.2006

Vorsteuer-Rückerstattung im EU-Raum: So wie jedes Jahr möchten wir Sie auch heuer darauf aufmerksam machen, dass die Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2005 für Auslandsumsatzsteuer bis 30.6.2006 beantragt werden muss. Falls Sie dazu nähere Details brauchen, so können wir Ihnen bezüglich des einzelnen Landes die Homepageadresse der jeweiligen Finanzverwaltung mitteilen. Wir bräuchten jedoch umgehend Ihre Verständigung.


Update vom 29.3.2006

Meldeverpflichtung für Dienstleistungen: Die Österreichische Nationalbank ist verpflichtet, die Zahlungsbilanz Österreichs zu erstellen. In der Zahlungsbilanz werden die außenwirtschaftlichen Verflechtungen der österreichischen Volkswirtschaft abgebildet, aus ihr können Informationen über Marktposition und Exportchancen abgelesen werden. Zur Erstellung der Zahlungsbilanz sind Basisdaten erforderlich, die in Zusammenarbeit mit der Statistik Austria erhoben werden.

Die Meldeverordnung ZABIL 1/2005 verpflichtet inländische natürliche und juristische Personen, grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie Transithandel zu melden. Die Meldeverpflichtung beginnt, wenn die Dienstleistungsimporte oder Dienstleistungsexporte den für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit festgesetzten Schwellenwert (EUR 50.000 oder EUR 200.000) im vorangegangenen Kalender überschritten hat oder im aktuellen Quartal überschreitet. Meldungen sind quartalsweise, spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu erstatten. Meldevordrucke samt Erläuterungen können auf www.zahlungsbilanz.oenb.at oder www.netquest.at abgefragt werden.

Bei Unklarheiten bezüglich der neuen Meldeverordnung unterstützen wir Sie gerne.


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