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Update vom 18.12.2007
Umsatzsteuer - Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab 1.1.2008: Für den Fall, dass ihr Softwarehersteller sie nicht ohnehin schon informiert hat, weisen wir darauf hin, dass es ab 1.1.2008 zwei neue Kennziffern (KZ) im Umsatzsteuervoranmeldungsformular geben wird.
In der Kennzahl 027 sind die bereits in KZ 060 und/oder KZ 065 abziehbaren Vorsteuern iZm KFZ nach dem Einheitskontenrahmen 063,064,732-733 und 744-747 anzugeben.
In der Kennzahl 028 sind die bereits in den KZ 060 und/oder 065 abziehbaren Vorsteuern für Gebäude nach dem Einheitskontenrahmen 030-037 anzugeben.
Diese Angabepflicht trifft auch Unternehmen, die keine Bücher nach dem Einheitskontenrahmen zu führen haben (z.B. KöR). Das bedeutet, dass sie entsprechende Vorkehrungen zur einfachen Verbuchung und Verknüpfung ihrer Konten mit den entsprechenden Kennzahlen der Umsatzsteuervoranmeldung treffen müssen, um diese Werte ab 1.1.2008 problemlos in die Umsatzsteuervoranmeldung übernehmen zu können.
siehe auch: Formular U 30 ab 1.1.2008
Update vom 10.12.2007
Kanzleiurlaub: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Kanzlei am 27. und 28.12.2007 nicht besetzt ist.
Update vom 14.11.2007
Anmeldung GKK: Die Einführung der Anmeldung vor Arbeitsantritt ist eine Maßnahme zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Ab 1. Januar 2008 muss daher die Anmeldung vor Arbeitsantritt erfolgt sein. Für eine verspätete Anmeldung sind hohe Geldstrafen vorgesehen: ab EUR 500,-- pro nicht rechtzeitig gemeldeter Person zuzüglich EUR 800,-- für den Überprüfungseinsatz.
Wenn wir für Sie die Anmeldungen durchführen sollen, ersuchen wir, die notwendigen Daten (Name, Adresse, SV-Nummer, Eintrittsdatum, Gehalt, Tätigkeit, Nationalität, etc.) mindestens 2 Tage davor per Fax oder mail zu übermitteln.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Update vom 20.06.2007
Schrottverordnung: Für Umsätze ab 1. Juli 2007 gilt die neue Schrottverordnung (Schrott-UStVO 2007). Für allfällige Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Update vom 22.05.2007
Steuerrückvergütung in Deutschland: Am 30.6.2007 endet die Frist zur Stellung von Vorsteuerrückerstattungsanträgen. Bei Anträgen in Deutschland ist zu beachten: Der Antrag muss von den Unternehmern persönlich unterschrieben werden (Prokuristen oder steuerliche Vertreter sind nicht unterschriftsberechtigt!); der Antrag sowie die entsprechenden Originaldokumente müssen bis zum 30.6. bei der zuständigen Behörde eingelangt sein; die Unternehmerbescheinigung des Staates, in dem der Unternehmer ansässig ist, gilt jeweils nur für ein Jahr und ist ebenfalls im Original beizufügen; das zuständige Finanzamt in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Schwedt, Passower Chassee 3 b, D-16303 Schwedt/Oder.
Update vom 14.03.2007
Schlussrechnung: Wird Umsatzsteuer in Anzahlungsrechnungen verrechnet und in der Schlussrechnung vom gesamten Nettobetrag, wird die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer aufgrund des zweimaligen Ausweises doppelt geschuldet. Um dies zu verhindern, mussten bisher in der Schlussrechnung die Nettoanzahlungen vom Nettoendbetrag und die Umsatzsteuer der Anzahlungen von der gesamten Umsatzsteuer abgezogen werden. Nun genügt es, die Nettoanzahlungen vom Nettoendbetrag abzuziehen und die Umsatzsteuer vom Restbetrag auszuweisen.