Service
Umsatzsteuerliche Rechnung
Gemäß § 11 (1) UStG besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen mit den dort angeführten Merkmalen nur gegenüber leistungsempfangenden Unternehmen. Sind in der Rechnung nicht alle Merkmale enthalten, verliert der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug.
Eine Rechnung an andere Unternehmer hat zu enthalten:
| 1. | Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens sowie seine UID-Nummer. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, müssen zusätzlich folgende Angaben enthalten sein: Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und -gericht. |
| 2. | Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung sowie ab 1. Juli 2006 bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 10.000,-- übersteigt, die UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. |
| 3. | Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung |
| 4. | Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung |
| 5. | das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und anzuwendender Steuersatz - Hinweis auf Steuerbefreiung |
| 6. | den auf das Entgelt enfallenden Steuerbetrag |
| 7. | Ausstellungsdatum (bei Bargeschäften genügt der Hinweis "Lieferdatum = Rechnungsdatum") |
| 8. | fortlaufende Nummer |
| 9. | bei Anwendung der Differenzbesteuerung entsprechender Hinweis |
Rechnungen an Private müssen die o. a. Merkmale nicht enthalten. Die fortlaufende Nummerierung auf Rechnungen an Privatkunden kann jedoch nur dann entfallen, wenn der Unternehmer einen separaten Rechnungskreis für Unternehmer und Privatkunden führt.
Für Bauleistungen, die an Bauleistungsunternehmer im Sinne des USTG erbracht werden, gilt:
Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer, der Erbringer der Leistung ist zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet.
Verpflichtende Rechnungsbestandteile sind:
| 1. | Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers |
| 2. | Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung wird |
| 3. | Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung |
| 4. | Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung |
| 5. | das Entgelt für die Bauleistung |
| 6. | Ausstelldatum |
| 7. | fortlaufende Nummer |
| 8. | UID-Nummer des Ausstellers |
Unverändert bleiben die Bestimmungen über Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag übersteigt nicht EUR 150,--).
| 1. | Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers |
| 2. | Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung. |
| 3. | Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung |
| 4. | das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe |
| 5. | Steuersatz |